Bekanntmachung 006 / 2026

Ankündigung von Kartierungsarbeiten und Trassenbefahrungen

Projektbeschreibung

Um die Rhein-Main-Region zukunftssicher mit elektrischer Energie versorgen zu können, muss das Stromnetz auf Höchstspannungsebene ausgebaut werden. Zu den geplanten Ausbaumaßnahmen zählt auch der Neubau der 380-kV-Höchstspannungsleitung Bommersheim – Ober-Erlenbach – Frankfurt Nord2 und der Rückbau von Teilabschnitten der 380-kV-Höchst-spannungsleitung Karben – Frankfurt Südwest. Die Maßnahme ist Teil eines größeren Projektes, welches sich bis in den Frankfurter Norden erstreckt und in den nächsten Jahren verwirklicht werden soll. Das Vorhaben ist in der Maßnahme P486 unter M837 und M837a sowohl im Netzentwicklungsplan Strom 2023 (2037/2045) als auch im 1. Entwurf zum Netzentwicklungsplan Strom 2025 (2037/2045) aufgeführt.

Die hier bekanntgemachten Vorarbeiten betreffen die Kommunen Eschborn, Frankfurt am Main, Steinbach (Taunus), Oberursel (Taunus), Bad Homburg v.d.H., Friedrichsdorf, Rosbach v.d.H., Karben, Bad Vilbel, Niederdorfelden und Maintal.

Vorhabensträgerin und Verfahrensstand

Die TenneT TSO GmbH (TenneT) bereitet als zuständige Vorhabensträgerin für diesen etwa 20 km langen Leitungsbauabschnitt das entsprechende Genehmigungsverfahren vor, das sogenannte Planfeststellungsverfahren. Als Grundlage für die Planung und um später einen zügigen Bauverlauf zu gewährleisten, müssen notwendige Vorarbeiten durchgeführt werden. Hierzu gehören Kartierungsarbeiten und Trassenerkundungen (Befahrung/Besichtigung).

Trassenerkundung,-befahrung und -besichtigung

Das beauftragte Trassierungsbüro Omexom Hochspannung GmbH wird erste Befahrungen und Begehungen im Untersuchungsraum durchführen. Ziel hiervon ist es, geografische Merkmale wie Steigungen, Neigungen und Hindernisse sowie Vegetation zu erheben. Außerdem werden sie Informationen zu Straßenbreiten und -höhen, Verkehrsbeschränkungen, Beschilderungen, Straßenzuständen und Absperrungen etc. erfassen. Dabei werden befestigte Wege und Flächen als Zuwegung mit einem PKW befahren, während unbefestigte Flächen zu Fuß begangen werden. In beiden Fällen kann es sich hierbei um öffentliche wie auch private Wege handeln. Die Ergebnisse werden mit Fotos, Videos sowie Notizen dokumentiert. Die Fotos dienen ausschließlich der anschließenden Auswertung im Rahmen der Vorarbeiten zu dem hier genannten Vorhaben und werden weder an Dritte weitergeleitet noch zugänglich gemacht.

Inhalte der Kartierungsarbeiten

TenneT führt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Kartierungen als Vorarbeiten durch. Hierzu wurde von TenneT die ERM GmbH beauftragt. Durch die Kartierungen werden Landschafts- und Artengruppen in einem definierten Gebiet auf sogenannten Datenkarten erfasst, so dass die Lebensräume hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und Artenschutz bewertet werden können. Dies bedingt die konkrete Überprüfung auf den vom Untersuchungsraum betroffenen Grundstücken. Um ein landschaftsökologisches Gesamtbild zu erhalten, werden eine Reihe von Methoden eingesetzt, die im beigefügten Dokument näher beschrieben werden und der Darstellung, Sammlung und Auswertung von raumbezogenen Daten dienen.

Projekt- und Zeitraum der Trassenerkundung,-befahrung und -besichtigung

Die Trassenbefahrungen finden ganzjährig vom 13. März 2026 bis zum 26. Februar 2027 statt. Sie dienen der Vorhabensträgerin dazu, sich intensiv mit dem Planungsraum und den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen sowie die Ergebnisse der einzelnen Planungsschritte direkt vor Ort abzugleichen. Die Erkenntnisse aus den Befahrungen bilden eine wichtige und belastbare planerische Grundlage für das Wege- und Transportkonzept.

Projekt- und Zeitraum der Kartierungen

Der zeitliche Ablauf der Kartierungen orientiert sich an den Lebenszyklen der Flora und Fauna und hängt auch von äußeren Umständen wie der Witterung ab. Die vorgenannten Lebenszyklen sind daher je nach Art unterschiedlich. In aller Regel betragen diese bis zu 8 Monaten. Die Kartierungsarbeiten werden daher im Monat März 2026 begonnen und erst zu Ende Januar 2027 enden. Die Arbeiten finden überwiegend werktags in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr statt. Arten- und witterungsabhängig kann es dabei zu Abweichungen kommen. Es können auch Arbeiten am Abend und während der Nacht sowie an den
Wochenenden durchgeführt werden. 

Nicht alle Flurstücke innerhalb des Untersuchungsraums werden von jeder Kartierungsmethode betroffen sein. Vielmehr finden auf den einzelnen Flurstücken für den dort speziell vorgefundenen Lebens- und Naturraum angepasste Kartierungen statt. Für die Kartierungen müssen nicht nur private und öffentliche Wege begangen und befahren, sondern auch landwirtschaftliche Flächen zu Fuß betreten werden. Der zeitliche Umfang der einzelnen Kartierungen ist artspezifisch und dauert zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden am Tag und in der Nacht. Teilweise müssen die Kartierungen wiederholt werden. Art und Umfang der Kartierungsarbeiten sind im beigefügten Dokument näher beschrieben. Die dort beschriebenen Kartierungen können jeweils in zeitlichem Abstand zueinander stattfinden. Das heißt: Es ist möglich, dass auf einzelnen Flurstücken im Untersuchungsraum nur ein Teil dieser Kartierungen durchgeführt oder dass die Grundstücke mehrfach oder gar nicht betreten werden müssen.

Informationen darüber, welche Flurstücke im Untersuchungsraum betroffen sind, finden sich in den Flurstücksübersichten, die ab März auf der TenneT-Projekthomepage in der Rubrik „Bekanntmachungen“ einsehbar sind.

www.tennet.eu/mainnetzausbau

Beauftragte Firmen und Umsetzung

Die Trassenerkundungen (Befahrungen und Besichtigungen) werden von der Omexom Hochspannung GmbH (Schulstraße 124 | 29664 Walsrode) im Auftrag der TenneT TSO GmbH durchgeführt. Mit den Kartierungsarbeiten hat TenneT das Unternehmen ERM GmbH (Brüsseler Str. 1-3 | 60327 Frankfurt a.M.) mit dem beteiligten Büro BFF – Linden (Rehweide 13 | 35440 Linden) beauftragt.

Rechtliche Grundlage und Entschädigung

Das Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) regelt die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten. Nach
§ 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragte zu dulden. Flurschäden können bei den Begehungen nicht entstehen. Es werden keine Maschinen eingesetzt; es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher, privater und landwirtschaftliche Wege mit regulären Pkw. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt bzw. in voller Höhe entschädigt. Wir bitten daher um Benachrichtigung.

Näheres zu dem Projekt finden Sie unter: www.tennet.eu/mainnetzausbau

Bei Fragen sind wir für Sie da!

Bitte wenden Sie sich an unsere Referentin für
Projektkommunikation und Bürgerbeteiligung:

Anne Klingenburg
Tel.: + 49 (0)921 50740-6240
E-Mail: anne.klingenburg@tennet.eu


Karte Projektraum


Mögliche Arbeiten im Projektraum

Verhören, Sichtbeobachtungen, Begehungen

Eine Fläche wird visuell oder akustisch erfasst, um z.B. das Vorkommen bestimmter Vogelarten oder den Biotop- und Nutzungstyp sowie einzelne Pflanzenarten festzustellen. Flächen werden zu Fuß begangen oder die Erfassung erfolgt von Wegen aus. Für die Erfassung kann auch ein Fernglas oder, bei singenden Heuschrecken, ein Ultraschalldetektor eingesetzt werden. Im Bereich von Amphibiengewässern finden die Maßnahmen auch nachts statt.

Baumhöhlenkartierung und Horstsuche

Zu den Maßnahmen gehört eine Baumhöhlenkartierung. Diese ist erforderlich, um in Wald und Gehölzen (z. B. Feldgehölze) Höhlenbäume und Horste von Großvögeln zu identifizieren und sie zu erhalten. Bei Baumhöhlenkar-tierungen wird die Fläche des Projektraums systematisch abgeschritten und dabei jeder einzelne Baum nach Höhlen, Spalten oder ausgefaulten Astabbrüchen visuell abgesucht. Bei der Horstsuche kann ein größerer Bereich von einem Punkt aus nach Großnestern und Horsten abgesucht werden. In der Regel müssen dazu Wege nicht verlassen und private Grundstücke nicht betreten werden.

Klangattrappe

Die Klangattrappe ist eine Methode zur Überprüfung der Anwesenheit und zum Erstnachweis des Uhus. Ein Lautsprecher wird an geeigneten Orten platziert, um den männlichen Balzruf abzuspielen. Bei einer positiven Reaktion wird der Klang sofort abgebrochen. Potenzielle Nistplätze werden tagsüber optisch kontrolliert. In der Regel müssen dazu (öffentliche/ private) Wege nicht verlassen und private Grundstücke nicht betreten werden.

Handfänge und Kescherfänge

Hand- und Kescherfänge können zum Nachweis oder zur Bestimmung von Amphibien, Reptilien, Heuschrecken und Libellen an allen Gewässern sowie deren direktem Umfeld durchgeführt werden. Die Fläche wird dabei begangen.

Ausbringen von Wasserfallen (Reusenfallen)

Wasserfallen dienen an Gewässern der Erfassung von Amphibienarten. Dabei werden nachts drei bis fünf Reusengruppen mit jeweils drei Wasserfallen pro Gewässer ausgebracht. Nach dem Nachtfang werden die Reusen am folgenden Morgen umgehend untersucht.

Ausbringen von Haselmaus-Niströhren/Nistkästen

Das Ausbringen von Niströhren erfolgt in Wäldern und Gehölzen, um das Vorkommen von Haselmaus und Baumschläfer zu klären. Dabei werden die in Frage kommenden Flächen zu Fuß begangen, um möglichst geschützte und störungsarme Standorte zu finden. Dort werden kleine Kästen und Plastikröhren in Büschen und Bäumen befestigt, in denen die Haselmäuse oder Baumschläfer ihre Nester bauen können.

Horchboxen und Telemetrie von Fledermäusen

Das Vorgehen dient zum Nachweis von Fledermäusen und zur Identifikation von Wochenstuben. Dabei werden in geeigneten Lebensräumen Horchboxen aufgestellt, die automatisch Ultraschalllaute aufzeichnen. Mit diesen können Fledermausarten identifiziert werden. Kommen Fledermausarten vor, die ihre Wochenstuben in Baumhöhlen haben können, werden an geeigneten Standorten an einzelnen Abenden unter fortwährender Kontrolle Netzfänge durchgeführt. Gefangene Fledermäuse werden identifiziert und ggf. besendert, um am nächsten Tag mittels Telemetrie ihre Wochenstuben zu identifizieren.

Ausbringen von Schalbrettern

Schalbretter dienen als künstliche Verstecke zur Erfassung von Kreuz- und Wechselkröten. Sie werden vor Beginn der Laichsaison im Umfeld temporärer und potenzieller Gewässer ausgelegt. Die Fläche wird dabei ebenfalls zu Fuß begangen.

Ausbringen von künstlichen Verstecken

Künstliche Verstecke aus Schaltafeln, Profilblechen, Bitumenwellpappen, Dachziegeln oder Teichfolien werden an besonnten Positionen im Gelände ausgebracht und gesichert. Die Verstecke werden regelmäßig im Rahmen von Transekt-Begehungen kontrolliert, um darin gefundene Reptilien zu dokumentieren. Die Fläche wird begangen.

Einsatz von Hydrophonen

Zur Erfassung der Knoblauchkröte wird ein Hydrophon im Gewässer ausgebracht, das den Frequenzbereich der Kröte erfasst. Das Hydrophon wird mindestens drei Tage lang an der gleichen Position belassen. Das Hydrophon ist mit einem Aufnahmegerät verbunden, um die Rufe aufzunehmen und mit Referenzrufen sonographisch zu analysieren, um den Artnachweis zu erbringen.

Einsatz von Amphibienfangzaun und Fangeimern

Das Ausbringen von Amphibienfangzäunen erfolgt, um wandernde Amphibien zu erfassen. Der Zaun wird so platziert, dass die Tiere in Fangeimer gelangen, die in regelmäßigen Abständen entlang des Zauns eingegraben sind. Die Flächen werden zu Fuß begangen, um die Eimer regelmäßig zu kontrollieren und die darin gefangenen Tiere zu dokumentieren.

Strukturerfassung für xylobionte Käfer

Hierbei werden gezielt Strukturen wie Totholz und Mulmhöhlen an Bäumen erfasst, die Lebensraum für holzbewohnende Käferarten bieten. Die Begehung erfolgt idealerweise in der laubfreien Zeit, um die Strukturen leichter zu identifizieren. Geeignete Bäume werden markiert, verortet und anschließend einer Detailuntersuchung unterzogen, um vorkommende Käferarten zu bestimmen.