Lichtbilder für Ausweisdokumente 

Im Zuge einer Gesetzesänderung können ab dem 1. Mai 2025 keine ausgedruckten Passbilder für Personalausweise und Reisepässe mehr genutzt werden. Ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder können ab diesem Zeitpunkt
angenommen werden.

Der Grund dafür sind Änderungen der Pass- und Personalausweisverordnung sowie weiterer Vorschriften. Ziel dieser
Regelung ist es, höhere Sicherheitsstandards für deutsche Ausweisdokumente zu schaffen. 

Die Umstellung auf das digitale Passbild dient der Erhöhung der Sicherheit und soll Manipulationen, wie sie durch
sogenannte Morphing-Techniken möglich sind, verhindern.

Bürgerinnen und Bürger können ihre Lichtbilder entweder weiterhin in einem Fotostudio oder direkt im Bürgerbüro der Stadt Steinbach (Taunus) erstellen lassen. Die Übermittlung der digitalen Lichtbilder erfolgt über eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte Cloud an die Pass- und Personalausweisbehörde.

Ob das jeweilige Fotostudio an dieser zertifizierten Cloud-Anbindung angeschlossen ist, ist von den Bürgerinnen und Bürgern individuell zu erfragen. Für jedes in der Pass- und Personalausweisbehörde gefertigte Lichtbild ist eine Gebühr in Höhe von 6,- Euro festgelegt. 

AUSNAHMEFÄLLE UND ÜBERGANGSREGELUNG:

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat entschieden, dass papiergebundene Lichtbilder in bestimmten Ausnahmefällen akzeptiert werden können.

Dies gilt insbesondere, wenn das Lichtbild vor dem 1. Mai 2025 bei einem privaten Fotodienstleister erstellt und nicht digital übermittelt wurde.

Wichtig: Sobald die zertifizierte Lichtbilderfassung (PointID-System) in der Behörde verfügbar ist, dürfen Papierbilder
grundsätzlich nicht mehr angenommen werden. In diesen Fällen ist ein neues digitales Lichtbild vor Ort zu erfassen.

Aufgrund der technischen Umstellung können derzeit vor Ort im Bürgerbüro keine Lichtbilder für Ausweisdokumente erstellt werden. Übergangsweise werden weiterhin Passbilder in digitaler und physischer Form angenommen, sofern sie den bisherigen Anforderungen entsprechen und unter die vom BMI festgelegte Übergangsregelung fallen.