Anleinpflicht für Hunde in Steinbach

Das Wetter ist schön und lädt viele Steinbacherinnen und Steinbacher zu Spaziergängen in Wald und Flur ein. Aus gegebenem Anlass weist die Stadtverwaltung Steinbach (Taunus) darauf hin, dass im Bereich der Stadt Steinbach (Taunus) eine Anleinpflicht in öffentlichen Grünanlagen wie beispielsweise der Thüringer Anlage besteht. Auf dem Friedhof und auf den Kinderspielplätzen ist das Mitführen von Hunden verboten. Hunde sind generell in Hessen bei öffentlichen Veranstaltungen, in Gaststätten und im ÖPNV an der Leine zu führen.

Außerhalb dieser aufgeführten Bereiche gibt es in Steinbach keine Regelung, die das Anleinen von Hunden in der Öffentlichkeit, generell oder während der Setz- und Brutzeit, vorschreibt.

Im freien Feld oder im Wald ist durch die Hundeführer darauf zu achten, dass deren Hunde keine Wildtiere jagen oder erlegen. Nach dem Hessischen Waldgesetz dürfen Jäger wildernde Hund erschießen.