Befreiung von der Biotonne – Folgeantrag bis 4. Dezember 2020 einreichen

Die Stadtverwaltung Steinbach (Taunus) weist alle Anschlusspflichtigen darauf hin, den Folgeantrag auf Eigenkompostierung bis 04.12.2020 einzureichen, sofern Sie bisher von der Biotonne befreit waren. Nach Prüfung erfolgt die Befreiung ab 01.01.2021 wieder für den Zeitraum von 2 Jahren bis zum 31.12.2022. Sollte bis zum 04.12.2020 kein Antrag vorliegen, wird eine Biotonne zuzüglich 25,75 Euro Bearbeitungsgebühre in Rechnung gestellt.

Der Folgeantrag auf Eigenkompostierung ist als Download auf der städtischen Homepage unter www.stadt-steinbach.de » Rathaus » Bürgerservice » Formulare » Folgeantrag auf Eigenkompostierung abrufbar. Zudem finden Sie die Abfallsatzung mit den Gebühren für Biomüll und Restmülltonnen unter Rathaus » Bürgerservice » Satzungen.

Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Patricia Guidozzi, Telefon (0 61 71) 70 00 17, E-Mail patricia.guidozzi@stadt-steinbach.de, wenden.