Erhöhung der U3 Beiträge wird vorerst ausgesetzt 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19. Oktober 2020 auf Initiative aller Fraktionen einstimmig die weitere Aussetzung der bereits im Herbst 2018 beschlossenen Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren verabschiedet. Die Aussetzung gilt bis zum Beschluss des städtischen Haushaltes für das Jahr 2021. Im Rahmen der Beratungen zum Etat des kommenden Jahres wird sich die Stadtverordnetenversammlung intensiv mit der künftigen Ausgestaltung der Elternbeiträge sowie deren Höhe befassen.

Für die Eltern bedeutet dies, dass die Höhe der Beiträge für einen U3 Platz vom 1. August 2019 weiterhin gültig sind, das heißt 200,00 Euro für einen 12.30 Uhr Platz, für einen 15.00 Uhr Platz liegen diese bei 300,00 Euro und bei 400,00 Euro für einen 17.00 Uhr Platz.

Die Pandemie hat in den letzten Monaten besonders die Eltern getroffen. Neben der Betreuung der Kinder während des Betretungsverbotes der Kindertagesstätten sind auch viele Eltern von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit betroffen. Für junge Familien können die monatlichen Fixkosten damit schnell zu einer großen Belastung werden.  Mit der Aussetzung der Erhöhung der U3 Beiträge werden die Familien nicht noch stärker finanziell belastet.

Weiter hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass den Familien in den kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen die Möglichkeit eingeräumt wird, die Beiträge für die U3 und Ü3 Betreuung im Bedarfsfall unbürokratisch stunden zu lassen. Die Eltern werden hierzu gesondert informiert.

Die Aussetzung und Erhöhung der U3 Beiträge wird solange beibehalten bis der Haushalt 2021 verabschiedet ist. Aufgrund der Verzögerungen bei der Beratung und Beschlussfassung des Haushalts 2021 liegen keine verlässlichen Zahlen zur tatsächlichen Einnahme Situation vor.