Mund-Nasen-Bedeckungen

Die Stadtverwaltung Steinbach (Taunus) weist darauf hin, dass es sich bei der Maskenpflicht um eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung handelt. Diese kann in jeglicher Form, sei es durch käufliche Masken, durch selbstgenähte Masken als auch durch einfache Bedeckung durch einen Schal oder Halstuch erfolgen.

Die Maskenpflicht gilt für den öffentlichen Personennahverkehr und den Publikumsbereich von Geschäften, Bank- und Postfilialen.

Für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, gilt diese Regelung nicht.

Die Kontaktbeschränkungen, Abstandsregeln sowie die Hygienemaßnahmen, wie das regelmäßige Hände waschen mit Seife, gelten weiterhin.

In Steinbach sind derzeit einige Bürgerinnen dabei Mund-Nasen-Bedeckungen selbst herzustellen und zu verkaufen.

Eine Liste mit Kontaktdaten finden Sie unter www.stadt-steinbach.de im Bereich Leben & Wohnen / Gesundheit / Coronavirus / Stadtverwaltung / Mund-Nasen-Bedeckung.

Möchten auch Sie auf dieser Seite mit ihren Kontaktdaten stehen, so schreiben Sie eine E-Mail mit ihren Kontaktdaten und mit der datenschutzrechtlichen Genehmigung zur Veröffentlichung ihrer Daten an info@stadt-steinbach.de.