Mund- und Nasen-Masken-Pflicht auf dem Wochenmarkt

Das Hessisches Ministerium für Soziales und Integration hat klargestellt, dass gemäß § 3 Abs. 2 der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung auf Wochenmärkten Mund-Nasen-Masken-Pflicht herrscht.

Personen, die auf dem Wochenmarkt erworbene Speisen sofort verzehren wollen, sollen sich aus dem Bereich des Marktes entfernen, um ihre Speisen zu essen.