Vereinen und Institutionen wird räumlicher Mehrbedarf erlassen

Der Magistrat der Stadt Steinbach (Taunus) hat in seiner Sitzung am 10. August 2020 beschlossen, dass den Vereinen und Institutionen ein Corona bedingter Mehrbedarf an Räumen nicht in Rechnung gestellt wird.

Durch die Corona Verordnungen und den damit verbundenen Mindestabstand benötigen die Vereine und Institutionen dieser Tage oft größere Räume im Bürgerhaus und den weiteren städtischen Liegenschaften um ihre Treffen und Übungsstunden abzuhalten. Die größeren Räume sind laut Satzung auch mit höheren Kosten für die Anmietung verbunden. Doch diese Mehrkosten werden nun mit Magistratsbeschluss erlassen und nur der eigentlich ausreichend große Raum in Rechnung gestellt, der ohne Mindestabstand gemietet würde.

"Ich freue mich sehr, dass wir den Vereinen mit dieser Maßnahme entgegenkommen können. Dies zeigt den Zusammenhalt und das Miteinander aus Politik und Gesellschaft in unserer Stadt", so Bürgermeister Steffen Bonk.