Neue Nutzungs- und Gebührensatzung für die öffentlichen Einrichtungen der Stadt vorgelegt

Am Montag, 21. Juni 2021 hat der Magistrat der Stadt Steinbach (Taunus) die von der Verwaltung ausgearbeitete Nutzungs- und Gebührensatzung für die öffentlichen Einrichtungen zur Beratung und Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt.

Wie Bürgermeister Steffen Bonk betonte, ist diese Vorlage ein wichtiges Papier für die Steinbacher Vereinslandschaft. Die Corona-Pandemie hat den Vereinen viel abverlangt: Trainings- und Übungsstunden konnten nicht stattfinden, das gesellige Miteinander hat gelitten und zahlreiche Feste und Veranstaltungen, die die Vereinskasse aufbessern, mussten abgesagt werden oder fielen aus.

Um den Vereinen eine Entlastung zu bieten und auch um Verwaltungsarbeiten zu optimieren, haben Verwaltung und Magistrat nun eine neue Nutzungs- und Gebührensatzung erarbeitet. Diese umfasst die öffentlichen Einrichtungen Bürgerhaus, Backhaus, Treff in der Seniorenwohnanlage, Jahnstube in der Altkönighalle und das Sportzentrum (Altkönighalle).

Mussten Vereine für eine eintrittsfreie Veranstaltung bei Anmietung des gesamten Bürgerhauses bislang 350,00 Euro zahlen, soll es künftig auch möglich sein, lediglich die Clubräume im Obergeschoss nebst Küche, Foyer und Theke für eine Pauschale in Höhe von 150,00 Euro anzumieten.

Die größte Entlastung für die Vereine stellt sicherlich aber die Gebührenfreistellung bei Nutzung einer städtischen Einrichtung für eine von den Vereinen frei wählbare Veranstaltung dar. „So bleibt auch etwas in der Kasse“, betont Bürgermeister Steffen Bonk bei der Vorstellung des neuen Regelwerks. Kai Hilbig, der Vorsitzende des Steinbacher Vereinsrings, ergänzt, dass diese Regelung auch für eine separate Jugendveranstaltung gelten soll. Für den obersten Interessenvertreter der Steinbacher Vereine ist dies eine aktive Unterstützung der umfangreichen und vielfältigen Jugendarbeit, die die Vereine, auch im Interesse der Stadt, leisten.

Darüber hinaus sollen künftig auch Jahreshauptversammlungen gebührenfrei in städtischen Einrichtungen abgehalten werden.

Die Verwaltungsgebühren bzw. Mieten für die Anmietung städtischer Einrichtungen wurden 2013 durch die Teilnahme am kommunalen Rettungsschirm des Landes Hessen eingeführt.

 „Mein Dank gilt den Vereinen, die wie alle in Steinbach sich solidarisch mit der Stadt zeigten und die Gebühren und Mieten klaglos hingenommen haben“, so Bürgermeister Steffen Bonk.

Vereinsringvorsitzender Kai Hilbig, der im Vorfeld mit Bürgermeister Steffen Bonk intensiv im Gespräch war, hebt die Wichtigkeit dieser Neuerungen hervor und ist sich sicher, dass dies auch einen „Push“ in den Coronazeiten bedeuten wird. Ein Zeichen, dass die Vereine wieder was machen können. Hilbig betont, dass viele Vereine einen Großteil ihrer Kosten für beispielsweise Kostüme durch eine Großveranstaltung rein holen. Das Signal, eine Großveranstaltung kostenfrei den Vereinen zu überlassen, ist ein wichtiges Zeichen laut Hilbig, der Bonk ein gutes Gespür für die Vereine, gerade in der schweren Coronazeit, attestiert.

Wie Bonk betont, bietet der neue Satzungsentwurf auch Möglichkeiten mit der Stadt in schwierigen Zeiten ins Gespräch zu kommen. Der Magistrat kann dann von Fall zu Fall über Lösungen entscheiden.

Jeder Verein hat eine eigene Historie und eigene Bedürfnisse. Der neue Satzungsentwurf bietet eine praxisnahe Hilfe, damit die Vereine in Schwung kommen, so Hilbig. Der Satzungsentwurf bietet den Start für rund 60 Gruppierungen in Steinbach.

Am Montag wurde die Satzungsvorlage in den Haupt- und Finanzausschuss (HFA) zur Beratung überwiesen. Aufgrund des Umfangs des Werkes werden sich die Parlamentarier im HFA eingehend mit der Vorlage befassen.