Befreiung von der Biotonne – Folgeantrag bis 9. Dezember 2022 einreichen

Die Stadtverwaltung Steinbach (Taunus) weist alle Anschlusspflichtigen darauf hin, den Folgeantrag auf Eigenkompostierung bis 09.12.2022 einzureichen, sofern Sie bisher von der Biotonne befreit waren. Nach Prüfung erfolgt die Befreiung ab 01.01.2023 wieder für den Zeitraum von 2 Jahren bis zum 31.12.2024. Sollte bis zum 09.12.2022 kein Antrag vorliegen, wird eine Biotonne zuzüglich 25,75 Euro Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

Der Folgeantrag auf Eigenkompostierung ist als Download auf der städtischen Homepage unter www.stadt-steinbach.de » Rathaus » Bürgerservice » Formulare » Antrag auf Eigenkompostierung – Folgeantrag abrufbar. Auf der Homepage finden Sie darüber hinaus unter Rathaus » Bürgerservice » Satzungen die Abfallsatzung mit den Gebühren für Bio- und Restmülltonnen.

Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Patricia Guidozzi, Telefon (0 61 71) 70 00 17 oder per E-Mail an patricia.guidozzi@stadt-steinbach.de, wenden.