Winterdienst in der Stadt Steinbach (Taunus)

Aus gegebenem Anlass macht das Ordnungsamt der Stadt Steinbach (Taunus) alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohneigentum nochmals darauf aufmerksam, dass die Gehwege bei Schneefall oder eintretender Eisglätte gemäß der Satzung über die Straßenreinigung unverzüglich zu räumen beziehungsweise zu streuen sind.

In Straßen ohne Gehweg ist ein 1,50 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze zu räumen. Die vom Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der später Räumende muss sich somit an die schon geräumten Flächen anpassen.

Die Pflicht zur Durchführung des Winterdienstes besteht grundsätzlich täglich von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Bei Bedarf ist das Räumen und Bestreuen zu wiederholen. Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnlich abstumpfendes Material zu verwenden.

Die Streugutrückstände sind spätestens nach der Frostperiode von den jeweils Winterdienstpflichtigen zu beseitigen.

Die maßgebliche Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) finden Sie auf der städtischen Homepage unter www.stadt-steinbach.de » Rathaus » Bürgerservice » Satzungen.

Da am 19. Dezember zahlreiche Gehwege nicht geräumt wurden, weist die Stadtverwaltung ausdrücklich darauf hin, dass die Stadtpolizei auf die Einhaltung des Streu- und Räumdienstes achten und gegebenenfalls Ordnungswidrigkeiten verhängen wird.

Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung.