Winterdienst in der Stadt Steinbach (Taunus)

In Anbetracht der bevorstehenden Winterzeit macht das Ordnungsamt der Stadt Steinbach (Taunus) alle Verpflichteten gemäß der Satzung über die Straßenreinigung darauf aufmerksam, dass die Gehwege bei Schneefall oder eintretender Eisglätte unverzüglich zu räumen beziehungsweise zu streuen sind.

In Straßen ohne Gehweg ist ein 1,50 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze zu räumen. Die vom Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der später Räumende muss sich somit an die schon geräumten Flächen anpassen.

Die Pflicht zur Durchführung des Winterdienstes besteht grundsätzlich täglich von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Bei Bedarf ist das Räumen und Bestreuen zu wiederholen. Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnlich abstumpfendes Material zu verwenden.

Die Streugutrückstände sind spätestens nach der Frostperiode von den jeweils Winterdienstpflichtigen zu beseitigen.

Die maßgebliche Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) finden Sie auf der städtischen Homepage unter www.stadt-steinbach.de » Rathaus » Bürgerservice » Satzungen.

Für Fragen zu den bestehenden Regelungen steht Ihnen der Fachbereich Sicherheit und Ordnung im Steinbacher Rathaus unter Telefon (0 61 71) 70 00 90 oder per E-Mail an ordnungsamt@stadt-steinbach.de zur Verfügung.