Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden Frauen und Männer, die am Amtsgericht Frankfurt am Main und Landgericht Frankfurt am Main als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen möchten.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in Steinbach (Taunus) wohnen, müssen am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und dürfen höchstens 69 Jahre alt sein.

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können.

Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte bis spätestens 17. Mai 2023 beim

Magistrat der Stadt Steinbach (Taunus)
Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnungsamt
Herrn Patrik Hafeneger
Gartenstraße 20, 61449 Steinbach (Taunus)

In der Meldung sind unbedingt folgende Daten aufzuführen:

Familienname, Vorname, Geburtsname, Tag der Geburt, Geburtsort,
Postleitzahl des Wohnortes, Wohnort, Wohnanschrift (Straße und Hausnummer) und Beruf.

Ein Formular zur Beantragung der Bewerbung kann auch von der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Bei Rückfragen steht Ihnen die Stadtverwaltung Steinbach (Taunus) unter der Rufnummer (0 61 71) 70 00 93 gerne zur Verfügung.