Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Landratswahl am 28. Januar 2024 und eine mögliche Stichwahl am 18. Februar 2024 gesucht!

Eine Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen.

Auch wenn die Landtagswahl noch nicht lange vorbei ist, steht die nächste Wahl schon bald bevor. Am 28. Januar 2024 findet im Hochtaunuskreis die Wahl des Landrates und am 18. Februar 2024 die mögliche Stichwahl statt.

Die Abwicklung dieser Wahl ist jedoch nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher Kräfte möglich. In Steinbach (Taunus) werden für die sechs allgemeinen Wahlbezirke und die drei Briefwahlbezirke 81 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.

Die Aufgaben der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bestehen im Überwachen der Wahlhandlung in den Wahllokalen ab 8.00 Uhr. Die Aufgaben sind beispielsweise die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des bestehenden Wählerverzeichnisses, die Ausgabe der Stimmzettel, die Eintragung der Stimmabgabevermerke in das Wählerverzeichnis und die Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen.

Nach der Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr folgt die Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sowie die Erstellung einer Wahlniederschrift.

Erfrischungsgetränke werden zur Verfügung gestellt und darüber hinaus ein Erfrischungsgeld in Höhe von mindestens 35,00 Euro gezahlt. Die einzelnen Wahlvorstandsmitglieder wechseln sich im Laufe des Tages ab, so dass jedes Mitglied nur einen halben Tag Dienst zu verrichten hat. Bei der Auszählung nach 18.00 Uhr muss der Wahlvorstand dann wieder vollzählig anwesend sein.

Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit in einem der Wahlvorstände interessiert sind werden gebeten, sich beim Wahlamt, Gartenstraße 20, Herr Patrik Hafeneger, Telefon (0 61 71) 70 00 93, E-Mail patrik.hafeneger@stadt-steinbach.de, zu melden.

Die Stadt Steinbach (Taunus) freut sich auf Ihre Mithilfe!