Verschärfte Kontrollen bei der Bioabfallentsorgung
Der Magistrat der Stadt Steinbach (Taunus) weist darauf hin, dass seit Mai 2025 eine Novelle der Bioabfallverordnung greift, welche noch weniger Störstoffe in den Bioabfallverarbeitenden Anlagen zulässt. Dies hat zur Konsequenz, dass ab sofort von der beauftragten Entsorgungsfirma und der Stadt Steinbach (Taunus) noch genauer hingeschaut wird, ob Störstoffe in den zur Leerung bereitgestellten Biotonnen enthalten sind. Ist dies der Fall, bleiben diese Biotonnen ungeleert stehen bis die Störstoffe von den Anschlusspflichtigen aussortiert wurden. Die Biotonne wird in diesem Fall mit einem Aufkleber versehen, der auf das unsachgemäße Befüllen des Behälters hinweist.
In den vergangenen Wochen wurde daher in zahlreichen Medien berichtet, welche Abfälle in die Biotonne gehören und welche nicht:
In die Biotonne gehören sämtliche organische Küchen- und auch Gartenabfälle wie beispielweise Obst- und Gemüsereste, Tee- und Kaffeefilter, von privaten Haushalten auch Lebensmittelreste sowie zum einwickeln und verpacken der Bioabfälle Zeitungspapier und Papiertüten.
Nicht in die Biotonne gehören Restabfall, Verpackungen, Kunststoffe, Glas, Zigarettenkippen, Hygieneartikel wie beispielweise Windeln, Binden und Wattestäbchen, Hundekot, Katzenstreu sowie Sammeltüten aus Kunststoff oder sogenanntem Biokunststoff.
Es ist mittlerweile verboten, für die Biotonne sogenannte Biokunststoffsäcke zu verwenden. Abfälle können stattdessen in Papiertüten oder Zeitungspapier eingewickelt bzw. verpackt werden.
Wenn sich alle daranhalten und sich durch das satzungsgemäße nutzen einer Biotonne beteiligen, lässt sich aus den gesammelten Bioabfällen in den Anlagen der Rhein-Main Deponie GmbH (RMD) wunderbarer Kompost sowie Biogas und Energie gewinnen.
Das gehört in die Biotonne!
Küchenabfälle aus privaten Haushalten
- Alle Lebensmittelreste (roh oder gekocht) z.B.
- Schalen und Reste von Gemüse und Obst (auch Zitrusfrüchte)
- Käse-, Fisch-, Wurst und Fleischreste (auch Knochen)
- Eier- und Nussschalen
- Sonstige Speisereste
- Verdorbene, überlagerte Lebensmittel (ohne Verpackung)
- Speisefette (fest)
- Kaffeesatz, Filtertüten, Teebeutel, Teesatz
Garten- und Pflanzabfälle
- Rasenschnitt, Vertikutierabfälle, Unkraut
- Laub, Nadeln
- Ernterückstände von Blumen- und Gemüsebeeten, Fallobst
- Topf- und Schnittblumen
- Reisig, Baum-, Strauch- und Heckenschnitt (zerkleinert)
- Baumringe, Rindenmulch
Sonstige organische Abfälle
- Haare, Federn
- Kleintierstreu
- Papierservietten und -taschentücher, verschmutzte Küchentücher, Zeitungspapier/Papiertüten (zum Einwickeln)
- Holzwolle, Holz- und Sägespäne (nur von unbehandeltem Holz)
- Heu, Stroh (in kleinen Mengen)
- Pflanztöpfe aus Tori und Pappe
Das gehört nicht in die Biotonne!
Glas, Metall, Kunststoff
- Glas und Metalle
- Gummi, Leder, Dosen, Styropor
Sammelbeutel
- Sammelbeutel aus sogenannten biologisch abbaubaren Kunststoffen
- Plastiktüten und Kunststoffe aller Art (einschließlich sogenannter Biokunststoffe)
Restabfall
- Straßenkehricht
- Inhalt von Staubsaugerbeuteln
- Restabfall, Zigarettenkippen
- Verpackungen
- Hygieneartikel, Windeln
- Hundekot, Katzenstreu
- Tierkadaver
Bauschutt, Chemikalien
- Textilien, Teppiche, Tapeten
- Keramik, Steine, Bauschutt
- Hochglanzpapiere (Illustrierte)
- Behandelte oder lakierte Holzreste
- Flüssige Abfälle
- Sondermüll, Batterien, Chemikalien aller Art