Weniger Bürokratie für Vereine und Ehrenamtliche

Die Stadt Steinbach (Taunus) informiert über eine wichtige Erleichterung für Vereine und gemeinnützige Organisationen: Durch das Erste Bürokratieabbaugesetz des Landes Hessen entfällt zukünftig die bisher notwendige Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 6 des Hessischen Gaststättengesetzes für nicht-gewinnorientierte Organisationen oder Initiativen. Dazu zählen unter anderem Sport- und Kulturvereine, Wohltätigkeitsorganisationen, die Freiwillige Feuerwehr, Umweltverbände sowie Bürger- und Elterninitiativen.

Diese Änderung soll die Planung und Durchführung gemeinnütziger Veranstaltungen vereinfachen. Gerade bei Vereinsfesten, kulturellen Angeboten oder ähnlichen Aktionen entfällt damit künftig ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand.

Weiterhin erforderlich bleibt die Anmeldung von Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen. Dies betrifft u. a. Veranstaltungen auf dem Freien Platz oder der Wiese am Volker-Becher-Spielplatz (Kleinkinderspielplatz am Weiher). Auch Nutzungen oder Sperrungen öffentlicher Straßen und Plätze müssen weiterhin mit der Stadt abgestimmt werden.

Unabhängig davon gelten weiterhin alle bestehenden Vorschriften, insbesondere im Bereich Jugendschutz, Lebensmittelhygiene sowie Brand- und Lärmschutz. Diese Regelungen sind auch künftig verbindlich einzuhalten.

Für weitere Informationen steht die Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnungsamt der Stadt Steinbach (Taunus), Herr Sven Mathes unter Telefon (0 61 71) 70 00 94 und per E-Mail an sven.mathes@stadt-steinbach.de zur Verfügung.