Hinweis zur Vermeidung von Wildtierfütterung und Rattenbefall

Die Stadt Steinbach (Taunus) weist darauf hin, dass offen zugängliche Lebensmittel und Futterreste Wildtiere anziehen können. Dazu zählen unter anderem Ratten, Tauben, Waschbären sowie weitere Tiere, die in Siedlungsgebieten nach Nahrung suchen. Bereits kleine Mengen an Futter oder Speiseresten können dazu beitragen, dass sich Tiere dauerhaft ansiedeln und vermehren.

Deshalb sollten Tiere im öffentlichen Raum grundsätzlich nicht gefüttert werden. Auch gut gemeinte Fütterungen mit Körnern, Nüssen, Saaten oder anderen Lebensmitteln werden häufig von verschiedenen Tierarten aufgenommen. Nicht gefressene Futterreste bleiben zudem oft liegen und dienen weiteren Tieren als Nahrungsquelle.

Alle können ihren Teil dazu beitragen, die Ausbreitung von Wildtieren und Rattenbefall einzudämmen:

  • Keine Fütterung von Wildtieren oder streunenden Katzen im öffentlichen Raum
  • Keine Entsorgung von Essensresten im Freien — auch nicht für vermeintlich „nützliche“ Tiere
  • Mülltonnen stets gut verschließen, insbesondere Behälter für Bioabfälle
  • Komposthaufen frei von Speiseresten halten
  • Hundekot ordnungsgemäß entsorgen

Um hygienische Probleme zu vermeiden und das ökologische Gleichgewicht im Stadtgebiet zu unterstützen, bittet die Stadt alle Bürgerinnen und Bürger um einen verantwortungsvollen Umgang mit Lebensmitteln und eine ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen.

Um eine gezielte Bekämpfung zu ermöglichen, bittet die Stadtverwaltung darum, Rattensichtungen direkt an die Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnungsamt zu melden. Ansprechpartner ist Herr Sven Mathes, telefonisch unter (0 61 71) 70 00 94 oder per E-Mail an sven.mathes@stadt-steinbach.de.

Die Stadt Steinbach (Taunus) ist für die Rattenbekämpfung auf öffentlichen Flächen sowie im Kanalnetz zuständig. Wird ein Befall auf einem Privatgrundstück festgestellt, liegen sowohl die Zuständigkeit als auch die Kosten der Bekämpfung beim jeweiligen Grundstückseigentümer. Unabhängig davon, ob sich ein Befall im öffentlichen oder privaten Raum befindet, bittet die Stadt darum, Sichtungen stets zu melden. Die Maßnahmen werden zentral koordiniert und durch ein Fachunternehmen durchgeführt.