Streitplacken

Wochenmärkte

Wochenmärkte in Steinbach (Taunus)

Steinbacher Wochenmarkt am Samstag - wöchentlich auf dem St. Avertin-Platz

Auf dem Markt zugelassene Waren sind:

  • Lebensmittel im Sinne des § 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der jeweils geltenden Fassung, mit Ausnahme alkoholischer Getränke;
  • Produkte des Obst- und Gartenbaues, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei;
  • Schnitt- und Topfblumen, Gestecke;
  • rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des größeren Viehs;
  • alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle.
  • Pilze dürfen nur angeboten werden, wenn den einzelnen Sorten entweder ein Zeugnis über den Bezug der Pilze oder eine Tagesbescheinigung über die Pilzbeschau beigefügt ist.
  • Waren der Korb- und Seifenmacher, Besen- und Bürstenmacher, der Töpfer und Seiler, sowie Holz- und Strohwaren, soweit sie hauswirtschaftlichem Gebrauch dienen, und es sich um Waren des täglichen Bedarfs handelt
  • selbstgefertigte Strick-, Häkel- und Filzwaren, sofern es sich um Waren des täglichen Bedarfs handelt
  • Blumen, Pflanzen und saisonale Dekorationsartikel sofern es sich um Waren des täglichen Bedarfs handelt
  • Gartenbedarfs- und Gartendekorationsartikel, sofern es sich um Waren des täglichen Bedarfs handelt
  • kunstgewerbliche Artikel, Glasbläserwaren, sofern es sich um Waren des täglichen Bedarfs handelt
  • Artikel aus Keramik, Ton, Gips (außer Porzellan), Kerzen, sofern es sich um Waren des täglichen Bedarfs handelt
  • Lederwaren, sofern es sich um Waren des täglichen Bedarfs handelt
  • Textilien, sofern es sich um Waren des täglichen Bedarfs handelt
Einweihung Neue Stadtmitte


Steinbacher Wochenmarkt am Dienstag - wöchentlich auf dem Freien Platz

Auf dem Markt zugelassene Waren sind:

  • Lebensmittel im Sinne des § 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der jeweils geltenden Fassung, mit Ausnahme
    alkoholischer Getränke;
  • Produkte des Obst- und Gartenbaues, der Landwirtschaft und der Fischerei;
  • Pilze dürfen nur angeboten werden, wenn den einzelnen Sorten entweder ein Zeugnis über den Bezug der Pilze oder eine Tagesbescheinigung über die Pilzbeschau beigefügt ist.