Bekanntmachung Nr. 044/2022
Bekanntmachung des Beschlusses über den Jahresabschluss 2009 der Stadt Steinbach (Taunus) sowie die Entlastung des Magistrats
Bekanntmachung des Beschlusses über den Jahresabschluss 2009 der Stadt Steinbach (Taunus) sowie die Entlastung des Magistrats
Gemäß § 114 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit geltenden Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Steinbach (Taunus) in ihrer Sitzung vom 07.11.2022 den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss 2009 beschlossen.
Darüber hinaus erteilte die Stadtverordnetenversammlung dem Magistrat nach § 114 Abs. 1 HGO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2009.
Die Ergebnisrechnung weist zum 31.12.2009 ein ordentliches Ergebnis in Höhe von
-1.981.466,01 € und ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von -80.144,18 € aus.
Wesentliche Ergebnisse des Jahresabschlusses zum 31.12.2009
Vermögensrechnung 2009
(in TEUR)
Aktiva | Passiva | ||
Anlagevermögen | 22.600 | Eigenkapital | 0 |
davon: Immaterielles Vermögen | 0 | Sonderposten | 2.124 |
davon: Sachanlagevermögen | 22.232 | Rückstellungen | 2.548 |
davon: Finanzanlagevermögen | 368 | Verbindlichkeiten | 19.965 |
Umlaufvermögen | 1.685 | Passive Rechnungsabgrenzung | 556 |
Aktive Rechnungsabgrenzung | 8 |
| |
Nicht aus Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 901 |
| |
25.193 | 25.193 |
Gesamtergebnisrechnung 2009
Ordentliche Erträge | 12.535 |
Ordentliche Aufwendungen | 13.945 |
Verwaltungsergebnis | -1.411 |
Finanzergebnis | -571 |
Ordentliches Ergebnis | -1.981 |
Außerordentliches Ergebnis | -80 |
Jahresergebnis | -2.062 |
Prüfbericht zum Jahresabschluss 2009:
Der Jahresabschluss 2009 inkl. Anlagen sowie dem Rechenschaftsbricht wurden vom Rechnungsprüfungsamt des Hochtaunuskreises geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wurde im Prüfbericht vom 31.08.2022 niedergelegt. Aufgrund nur unvollständig vorhandener Unterla-gen konnte die Prüfung des Jahresabschlusses sowie die Prüfung der Haushaltswirtschaft nur mit einem eingeschränkten kommunalen Bestätigungsvermerk abgeschlossen werden.
Zur Prüfungsbeanstandung des Rechnungsprüfungsamtes wurde vom Magistrat Stellung genommen. Die Stellungnahme wurde der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt.
Offenlegung und Einsichtnahme des Jahresabschlusses:
Der Jahresabschluss 2009 mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsicht vom 05.12.2022 bis einschließlich 16.12.2022 - während der Dienststunden - im Rathaus der Stadt Steinbach (Taunus), Gartenstraße 20, 61449 Steinbach (Taunus), sowie nach vorheriger Anmeldung öffentlich aus.
Die Dienststunden sind:
Montags von 08:00 bis 12:00 Uhr,
Dienstags von 13:00 bis 18:00 Uhr,
Donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Steinbach (Taunus), 21.11.2022
Der Magistrat
gez.
Steffen Bonk
Bürgermeister