Bekanntmachung NR. 018/2022

Planfeststellverfahren Personenbeförderungsgesetz

Planfeststellung gemäß §§ 28 folgende (ff.) Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG);

Neubau der Regionaltangente West – Planfeststellungsabschnitt Nord vom Bahnhof Bad Homburg vor der Höhe beziehungsweise vom Haltepunkt Gewerbegebiet Frankfurt/Praunheim bis zum Überführungsbauwerk Sossenheimer Straße (mit Rampenbauwerken) in Sulzbach (Taunus) einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen und der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen in Bad Homburg vor der Höhe, Oberursel, Steinbach (Taunus), Frankfurt am Main, Eschborn, Schwalbach am Taunus, Sulzbach (Taunus) und Modautal sowie den Ökokontomaßnahmen in Frankfurt am Main, Hofheim am Taunus und Lorsch

hier:   Durchführung des Erörterungstermins gemäß § 29 Absatz 1a PBefG in Verbindung mit § 73 Absatz 6 HVwVfG

  1. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das im Betreff genannte Vorhaben wird gemäß § 29 Abs. 1a PBefG in Verbindung mit § 73 Absatz 6 HVwVfG ein Erörterungstermin zu der 1. Änderung des Plans durchgeführt. 

    Der Erörterungstermin beginnt am

    Freitag, den 1. Juli 2022, 9:30 Uhr,
    im Saalbau Volkshaus Sossenheim, Kinkel und Hofmann-Saal,
    Siegener Straße 22, 65936 Frankfurt am Main
    .

  2. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und eingegangenen Stellungnahmen zu der 1. Änderung des Plans erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist. Die schriftlich vorliegenden Einwendungen und Stellungnahmen werden auch dann im weiteren Verfahren berücksichtigt, wenn die Beteiligten nicht am Erörterungstermin teilnehmen.

  3. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

  4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Dritte (z. B. Pressevertreter) können nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall zu dem Termin zugelassen werden, sofern keiner der Teilnahmeberechtigten widerspricht.

  5. COVID-19-Veranstaltungshinweise: Die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gebotenen Schutzmaßnahmen werden aufgrund der Dynamik und der nicht voraussehbaren Entwicklung des Infektionsgeschehens kurzfristig festgelegt. Die maßgeblichen Regelungen sind ab dem 24. Juni 2022 über die Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt (https://rp-darmstadt.hessen.de unter der Rubrik Menü / Veröffentlichungen und Digitales / Öffentliche Bekanntmachungen / Verkehr / Straßen- und U-Bahnen) abrufbar und können ab diesem Termin auch telefonisch abgefragt werden.

Darmstadt, den 25. Mai 2022

Regierungspräsidium Darmstadt 
Dezernat Verkehrsinfrastruktur Straße und Schiene
Az.: III 33.1-66 e 03.02/4-2019

Steinbach (Taunus), den 01.06.2022

Steffen Bonk
Bürgermeister