Abendveranstaltungen im Bürgerhaus können nun unbegrenzt stattfinden

Kurz vor Weihnachten gingen im Steinbacher Rathaus noch gute Nachrichten ein. Mit der Wiedereröffnung des Steinbacher Bürgerhauses im Herbst 2017 gingen auch Auflagen des Hochtaunuskreises einher. So machte der Kreis die Auflage, dass Aufgrund der Nähe zum Pflegebereich des gegenüberliegenden Avendi Komplexes maximal sechs Abendveranstaltungen im Jahr im Bürgerhaus stattfinden dürften. Dieser Auflage hatte die Stadt seinerzeit direkt Widersprochen. Seither war dieser Wiederspruch in Prüfung. 

Kurz vor Weihnachten kam vom Hochtaunuskreis die Mitteilung, dass dem Wiederspruch der Stadt entsprochen wird. „Wir wurden vom Hochtaunuskreis darüber informiert, dass man nach intensiver Prüfung unter Beteiligung weiterer Fachbehörden nunmehr der Argumentation der Stadt Steinbach folgen wird und die Lärmgrenzwerte für ein Mischgebiet zugrunde legen wird, was auch der Realität gerecht wird. Das bedeutet, dass die Beschränkung der Anzahl der Abendveranstaltungen gegenstandslos geworden ist und als Auflage entfallen wird. Darüber freuen wir uns sehr und möchten dem Hochtaunuskreis für den guten und konstruktiven Austausch danken. Eine sehr gute Nachricht für die Stadt Steinbach (Taunus), die Vereine und Bürgerinnen und Bürger der Stadt!“, so Erster Stadtrat Lars Knobloch.