Magistrat stellt Machbarkeitsstudie für Feuerwehrgerätehaus und Rathaus vor

Das Rathaus und das Feuerwehrgerätehaus am Standort Gartenstraße erfüllen sowohl von ihrer Bausubstanz als auch ihrem Raumprogramm nicht mehr die Sicherheits- und Nutzungsanforderungen der heutigen Zeit.

Daher legte der Magistrat der Stadt Steinbach (Taunus) der Stadtverordnetenversammlung am 20. Mai 2019 eine Machbarkeitsstudie vor, ob und wie es möglich ist, beide Liegenschaften am derzeitigen Standort den heutigen Erfordernissen anzupassen und weiterzuentwickeln. Das beauftragte Planungsbüro Punkt4 aus Kassel erarbeitete mehrere Varianten und ermittelte die Kosten für die notwenigen Um- und Neubaumaßnahmen. Das städtische Bauamt prüfte die Varianten hinsichtlich der Möglichkeit zur Förderung aus Landesmitteln oder dem Programm „Soziale Stadt“.

Die Vorstellung der Varianten mit intensiver Beratung erfolgte am 27. Mai 2019 in einer gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Bauausschusses der Stadtverordnetenversammlung.

Die Machbarkeitsstudie, in die die Freiwillige Feuerwehr von Anfang an eingebunden war, empfiehlt, entweder Rathaus und Feuerwehr komplett abzureißen und beide am derzeitigen Standort neu zu errichten oder die Feuerwehr auszulagern und das Rathaus am derzeitigen Standort zu sanieren und zu erweitern. 

Aufgrund der schwierigen finanziellen Situation der Stadt Steinbach (Taunus) ist ein kompletter Neubau, der bis zu 11 Millionen Euro kosten würde, am jetzigen Standort nicht zu realisieren. Daher empfiehlt die Verwaltung die Auslagerung und den Neubau des Feuerwehrgerätehauses auf „der grünen Wiese“. Das hätte den Vorteil ein modernes und den Anforderungen der heutigen Zeit entsprechendes und zukunftsfähiges Feuerwehrgerätehaus zu bauen, was am jetzigen Standort in der Gartenstraße nicht möglich wäre.  

Bei der Standortsuche für das neue Feuerwehrgerätehaus werden die Grundstücke an den Ortseingängen sowie am Sportzentrum geprüft werden. Die Hilfsfristen, die berechnet werden müssen, nehmen hier einen großen Faktor ein. Durch die Verlagerung an den Ortsrand haben die Hilfskräfte eine längere Anfahrt und somit verlängert sich auch die Zeit, bis die Einsatzkräfte am jeweiligen Einsatzort zur Hilfe eintreffen.

Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses werden für die Finanzplanung für das Jahr 2021 Ausgaben in Höhe von 3 Millionen Euro und Einnahmen aus Fördermitteln in Höhe von 750.000 Euro vorgesehen sowie in den Haushaltsplan 2020 Planungskosten in Höhe von 175.000 Euro für die Architekten- und Fachingenieurleistungen.

„Wir haben von Anfang an eng und sehr konstruktiv mit der Feuerwehr bei der Erarbeitung der Machbarkeitsstudie zusammen gearbeitet, dafür möchte ich mich herzlich bedanken“, betont Erster Stadtrat Lars Knobloch. 

Sah der Vorschlag des Magistrats für das Rathaus lediglich eine „kleine Lösung, das heißt Sanierung am alten Standort bei gleichzeitiger Überarbeitung und Modernisierung des Raumkonzeptes vor, soll nun auf Antrag der CDU-Fraktion ergebnisoffener geprüft werden. Mit den vom Magistrat für das Jahr 2021 vorgeschlagenen 175.000 Euro Planungskosten soll, so die Christdemokraten, auch die Möglichkeit eines Rathausneubaus am bisherigen Standort geprüft werden. Dem Antrag schlossen sich alle Mitglieder der beiden Ausschüsse an.

Für die Umsetzung der Arbeiten werden in die Finanzplanung der Jahre 2022 und 2023 Ausgaben in Höhe von jeweils 1,3 Millionen, also insgesamt 2,6 Millionen Euro eingestellt. Hierfür werden im Gegenzug Einnahmen aus Fördermitteln in Höhe von 400.000 Euro erwartet. 

Steinbachs Erster Stadtrat Knobloch ist mit dem Ergebnis der Sitzungen sehr zufrieden, da die Ausschussmitglieder das Projekt sehr konstruktiv und intensiv beraten und auf den Weg gebracht haben. „Es zeigt sich mal wieder, wie kooperativ in Steinbach die Politik wichtige Maßnahmen angeht und gute Lösungen im Sinne der Stadt findet“, so Knobloch.

Bis zur Sanierung oder Rathauses oder gar einem Neubau des Verwaltungssitzes müssen jedoch noch recht kurzfristig bestehende bauliche Brandschutzmängel an dem ursprünglichen Schulgebäude aus dem Jahr 1910 behoben werden.