Stadt setzt Betreuungsbeiträge in den Kindertagesseinrichtungen vorerst aus

In seiner Sitzung am 30. März 2020 hat der Magistrat der Stadt Steinbach (Taunus) beschlossen, die Beiträge für die Kinderbetreuung für zunächst den Monat April 2020 nicht in die Fälligkeit zu stellen und somit auch nicht einzuziehen sowie auf die Verpflegungsgebühr für diesen Monat zu verzichten. Erziehungsberechtigte, die überweisen, werden gebeten ihre Zahlung entsprechend anzupassen.

Die Einschränkungen und Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus treffen die Familien zunächst bis zum 19. April 2020 in besonderen Maße und haben für viele auch wirtschaftliche Folgen. Durch fehlende Umsätze und oftmals Kurzarbeit stehen die Familien vor erheblichen finanziellen Problemen. Die laufenden Kosten müssen weiter finanziert werden. „Aufgrund der finanziellen Härte, die viele Familien trifft, hat sich der Magistrat der Stadt Steinbach dazu entschlossen, die Beiträge für die Kinderbetreuung vorerst auszusetzen, bis einheitliche Regelungen geschaffen wurden. Für einen endgültigen Verzicht auf die Beiträge benötigen wir einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. Bevor wir dies mit dem Gremium beraten, wollen wir zunächst mit unseren Nachbarstädten und im Verbund der hessischen Kommunen eine einheitliche landesweite Regelung herbeiführen“, so Steinbachs Bürgermeister Steffen Bonk.

Nach Einschätzung der Mediziner steht Deutschland derzeit erst am Anfang der Infektionswelle. Vor diesem Hintergrund lassen sich zum heutigen Tage keine Aussagen treffen, wann die Maßnahmen zum Teil oder ganz gelockert werden und wieder Normalität eintritt.

„Zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Ihrer Familien und Ihrer Mitmenschen bitte ich Sie eindringlich, auch in den nächsten Wochen die Regeln zu beachten und sich an die Schutzmaßnahmen zu halten“, appelliert Bürgermeister Steffen Bonk an die Bevölkerung.