Verdienstausfallentschädigungen bzw. Erstattungen an den Arbeitgeber nach dem Infektionsschutzgesetz
Familien die aufgrund der Beschränkungen rund um den Coronavirus ihre Kinder selbst zu Hause betreuen und deshalb Einnahmeverluste hinnehmen müssen, können ab sofort beim Hochtaunuskreis einen Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz stellen.
Das Merkblatt zur Antragstellung sowie den Antrag finden Sie auf der städtischen Homepage unter https://www.stadt-steinbach.de/leben-wohnen/gesundheit/coronavirus/htk/.
Den Antrag sowie Fragen zum Verfahren sind zu richten an:
Kreisausschuss des Hochtaunuskreises
Gesundheitsdienste, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Verwaltungsabteilung
Ludwig-Erhard-Anlage 4
61352 Bad Homburg v.d.Höhe
06172-999-6599
karlheinz.roth@hochtaunuskreis.de