Verdienstausfallentschädigungen bzw. Erstattungen an den Arbeitgeber nach dem Infektionsschutzgesetz

Familien die aufgrund der Beschränkungen rund um den Coronavirus ihre Kinder selbst zu Hause betreuen und deshalb Einnahmeverluste hinnehmen müssen, können ab sofort beim Hochtaunuskreis einen Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz stellen.

Das Merkblatt zur Antragstellung sowie den Antrag finden Sie auf der städtischen Homepage unter https://www.stadt-steinbach.de/leben-wohnen/gesundheit/coronavirus/htk/.

Den Antrag sowie Fragen zum Verfahren sind zu richten an:

Kreisausschuss des Hochtaunuskreises

Gesundheitsdienste, Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Verwaltungsabteilung

Ludwig-Erhard-Anlage 4

61352 Bad Homburg v.d.Höhe

06172-999-6599

karlheinz.roth@hochtaunuskreis.de