Elternbeiträge während der Pandemie

Mit dem gemeinsamen Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ist es seit 16. Dezember 2020 dringend erforderlich den Betrieb der Kindertageseinrichtungen auf ein Minimum zu reduzieren. Eltern sollen die Betreuungsangebote nur nutzen, wenn es absolut notwendig ist.

Die aktuelle Kita-Beitragssatzung der Stadt Steinbach (Taunus) sieht vor, dass Beiträge und Verpflegungsentgelte bei Schließung der Einrichtung weiter zu entrichten sind.

In Übereinkunft mit den vier Vorsitzenden der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenden Fraktionen wird der Magistrat nun einen Satzungsentwurf vorgelegen, der auf die aktuelle Situation reagiert. Im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. April 2021 sollen die Beiträge nur für die Zeiten berechnet werden, in denen die Kinder die Einrichtungen auch tatsächlich besuchen.

Diese Regelung steht unter dem Vorbehalt, dass das Land Hessen Ausgleichszahlungen für entgangene Beträge leistet. Für den Januar wurde dies bereits zugesichert.

Für die Monate Januar und Februar weist die Stadt Steinbach (Taunus) darauf hin, dass die Beiträge erst rückwirkend gutgeschrieben werden. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis.